ALLGEMEINE BENUTZUNGSBEDINGUNGEN DER BAYERISCHEN STAATSTHEATER
Az.: XI.2-K1445.3-12b.1 939
Bekanntmachung des Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
vom 30. Januar 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Bayerischen Staatstheatern in München (Bayerische Staatsoper, Bayerisches Staatsschauspiel, Staatstheater am Gärtnerplatz) sowie deren Besucherinnen und Besuchern. Mit Erwerb einer Eintrittskarte oder Abschluss eines Abonnementvertrages gelten diese Bedingungen als vereinbart. Für Abonnentinnen und Abonnenten gelten zusätzlich die jeweiligen Abonnementbedingungen. Für Mitglieder von Besuchendenorganisationen gelten die Benutzungsbedingungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.
1.2 Die Benutzungsbedingungen gelten für die Veranstaltungen der Bayerischen Theaterakademie August Everding entsprechend.
2. Anfangszeiten und Einlass
2.1 Nur die offiziellen Wochen- bzw. Monatsspielpläne, die in den von den Bayerischen Staatstheatern herausgegebenen Veröffentlichungen bekannt gegeben werden, enthalten die verbindlichen Anfangszeiten der Vorstellungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernehmen die Bayerischen Staatstheater keine Gewähr.
2.2 Die Theater werden in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn geöffnet.
2.3 Mit Beginn der Veranstaltung erlischt aus Sicherheitsgründen und mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstlerinnen und Künstler sowie die anderen Besucherinnen und Besucher der Anspruch auf den gebuchten Platz. Nach Vorstellungsbeginn können Besucherinnen und Besucher erst in den Zuschauerraum eingelassen werden, soweit es eine geeignete Pause gibt.
3. Öffnungszeiten
3.1 Die Tageskassen sowie der telefonische Verkauf sind zu den in den regelmäßigen Veröffentlichungen der Bayerischen Staatstheater angegebenen Zeiten geöffnet.
3.2 Die Abendkasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
4. Eintrittspreise und Ermäßigungen
4.1 Die Vorstellungen werden verschiedenen Preiskategorien zugeordnet. Die Eintrittskarten können auf mehrere Platzgruppen verteilt werden.
4.2 Der Kartenpreis beinhaltet den Beitrag für die Garderobenverwahrung sowie nach Maßgabe des Kartenaufdrucks die Berechtigung für die Benutzung aller MVV-Verkehrsmittel am Vorstellungstag unbeschadet der hierfür geltenden besonderen Vorschriften. Ob die Besucherin bzw. der Besucher die entsprechende Leistung in Anspruch nimmt, ist unerheblich.
4.3 Programmhefte, Textbücher und sonstige Leistungen sind grundsätzlich nicht im Kartenpreis enthalten.
4.4 Ermäßigungen werden nach näherer Bestimmung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst insbesondere gewährt für Abonnentinnen und Abonnenten, Besuchendenorganisationen, Schülerinnen- und Schülergruppen (Schulklassen mit aufsichtführenden Lehrkräften), Schülerinnen und Schüler, Studierende unter 30 Jahren, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende (Bundesfreiwilligendienst – BFD –, Freiwilliges Soziales Jahr – FSJ –, Freiwilliges Ökologisches Jahr – FÖJ –), Städte-Pass-Inhaberinnen und -Inhaber, Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und deren Begleitperson,, Menschen mit Sehbehinderung mit Merkmal „Bl“ und deren Begleitperson, Schwerkriegsbeschädigte und KZ-Schwerbeschädigte mit Merkmal «VB» oder «EB» sowie Begleitpersonen von Menschen mit Schwerbehinderung mit Merkmal «B» oder «H».
4.5 Im Übrigen gelten die Ermäßigungsbestimmungen des jeweiligen Staatstheaters (z.B. für Familien). Darüber hinaus hat jedes Staatstheater die Möglichkeit, kurzfristige, vorstellungsbezogene Rabattaktionen durchzuführen.
4.6 Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Dies gilt nicht für Ermäßigungen im Rahmen von Rabattaktionen.
5. Schriftlicher Verkauf
5.1 Schriftliche Bestellungen per Post, E-Mail und Online-Bestellformular werden ohne Rücksicht auf die Reihenfolge des Eingangs spätestens einen Monat vor der jeweiligen Vorstellung bearbeitet. Spätere Bestellungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
5.2 Falls die Nachfrage nach Karten das zur Verfügung stehende Kontingent übersteigt, kann die Abgabe der Karten für die jeweilige Vorstellung je Bestellung oder je Kundin bzw. Kunde begrenzt werden. Das Gleiche gilt für besonders gefragte, zeitlich zusammenliegende Vorstellungen eines Werks. Die eingegangenen schriftlichen Bestellungen werden im Losverfahren bearbeitet.
5.3 Soweit der Bestellung keine vollständigen Kreditkarteninformationen oder SEPA-Einzugsermächtigung beigefügt sind, erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung ist die verbindliche Zusage über die Reservierung der in ihr aufgeführten
Karten. 3Die Gutschrift des Rechnungsbetrags muss innerhalb der angegebenen Frist beim Zentralen Kartenverkauf der Bayerischen Staatstheater vorliegen. Anderenfalls können die Karten anderweitig vergeben werden.
5.4 Die Karten werden der Bestellerin bzw. dem Besteller grundsätzlich auf deren bzw. dessen Gefahr zugesandt. Auf ausdrücklichen Wunsch der Bestellerin bzw. des Bestellers oder bei Unmöglichkeit fristgerechter Zusendung können die Karten an der Tageskasse (frühestens mit Beginn des Schalterverkaufs für diese Vorstellung) oder nach vorheriger Bezahlung an der Abendkasse dieser Vorstellung abgeholt werden. Bei der Abholung von Karten, die mit Kreditkarte bezahlt wurden, sind die Kreditkarte sowie ein Ausweis vorzulegen.
5.5 Für schriftlich bestellte Karten wird eine Bearbeitungsgebühr je Karte erhoben.
6. Schalterverkauf
6.1 Der Schalterverkauf beginnt spätestens einen Monat vor der Aufführung. Soweit der Verkaufsbeginn nach dieser Berechnung auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, beginnt der Vorverkauf bereits am vorangehenden Werktag. Der genaue Vorverkaufsbeginn ergibt sich aus den jeweiligen Programmankündigungen.
6.2 Die Kartenabgabe kann begrenzt werden (vgl. 5.2).
7. Telefonischer Verkauf
7.Telefonische Käufe sind mit Beginn des Schalterverkaufs (vgl. 6.1) möglich.
7.2 Soweit am Telefon keine Kreditkartennummer oder Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftverfahren angegeben wird, werden die Bestellungen erst mit Zahlungseingang nach Rechnungsstellung verbindlich. Die Karten müssen zum angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch am Tag der Aufführung vor Beginn der Abendkasse bezahlt werden. Nicht rechtzeitig bezahlte Karten können anderweitig vergeben werden.
7.3 Nrn. 5.2, 5.4 und 5.5 gelten entsprechend.
8. Online-Verkauf
8.1 Online-Käufe sind mit Beginn des Schalterverkaufs möglich.
8.2 Die Bezahlung beim Online-Kauf kann per Kreditkarte, PayPal, SEPA-Einzugsermächtigung (nicht bei Erstbestellern) oder mittels Einlösung von Gutscheinen oder Kundenguthaben erfolgen.
8.3 Nrn. 5.2 und 5.4 gelten entsprechend. Pro Karte wird eine Systemgebühr erhoben.
8.4 Bei Teilnahme am TicketDirect-Verfahren werden die gekauften Karten elektronisch an die Käuferin bzw. den Käufer übermittelt. Die Personalisierung der TicketDirect-Eintrittskarte berechtigt in Verbindung mit einem Ausweis zur unentgeltlichen MVV-Benutzung am Vorstellungstag.
8.5 Die TicketDirect-Eintrittskarte bzw. der QR-Code darf bei der Einlasskontrolle keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Einlasskontrolle unmöglich machen oder behindern. Im Falle solcher Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstiger Beeinträchtigungen besteht weder Anspruch auf Einlass noch auf Rückerstattung des von der Käuferin bzw. vom Käufer entrichteten Entgelts.
8.6 Jegliche Veränderung oder Nachahmung der TicketDirect-Eintrittskarte ist ausdrücklich untersagt.
8.7 Eine Verpflichtung zur Bereitstellung von TicketDirect für jede Vorstellung besteht nicht.
9. Datenschutzbestimmungen
9.1 Die Erhebung personenbezogener Daten bei Bestellungen und Käufen über Kommunikationsmittel erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzrechts und ist für die Anbahnung und Durchführung des Vertrages erforderlich.
9.2 Sofern die Kundin bzw. der Kunde bei der Anmeldung die Einwilligung erteilt hat, werden persönliche Daten neben der Abwicklung der Bestellung oder des Kaufs auch zu Betreuungszwecken der Kundinnen und Kunden genutzt und die Kundin bzw. der Kunde über weitere Angebote der Bayerischen Staatstheater informiert. Die Einwilligung kann von der Kundin bzw. vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
9.3 Im Übrigen wird auf die jeweiligen Datenschutzerklärungen der folgenden Einrichtungen verwiesen:
- Zentraler Dienst der Bayerischen Staatstheater
- Bayerische Staatsoper
- Bayerisches Staatsschauspiel
- Staatstheater am Gärtnerplatz
- Bayerische Theaterakademie August Everding
10. Kartenrückgabe
10.1 Verkaufte Eintrittskarten können grundsätzlich weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Zentralen Kartenverkauf bindend und verpflichtet gemäß den bestehenden Regelungen zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
10.2 Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet auch dann nicht, wenn die Anfahrt zum Veranstaltungsort durch besondere äußere Ereignisse (z. B. Streik, extreme Witterung) erschwert oder unmöglich wird.
10.3 Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen weder zur Rückgabe von Eintrittskarten noch zu einer Teilerstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt, wenn Zusatzleistungen wie Übertitel, Einführungen etc., nicht zur Verfügung gestellt werden können.
10.4 Wird anstelle des Werks, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, können die erworbenen Karten bis zum Aufführungsbeginn zurückgegeben werden.
10.5 Bei kurzfristiger Änderung oder Ausfall einer Vorstellung ist eine Rückgabe erworbener Karten innerhalb von vierzehn Tagen nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich.
10.6 Sofern eine Vorstellung verschoben werden muss, können erworbene Karten bis Vorstellungsbeginn, längstens innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung der Vorstellungsverschiebung zurückgegeben werden.
10.7 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Der Erstattungsanspruch erlischt, wenn er nicht binnen 14 Tagen geltend gemacht wird.
10.8 In den Fällen von Nr. 10.4 und Nr. 10.5 sind weitergehende Ansprüche ausgeschlossen.
11. Kartenverlust
11.1 Bei Verlust einer Eintrittskarte kann an der Abendkasse einmalig eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn die Besucherin bzw. der Besucher nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte gelöst wurde.
11.2 Werden sowohl die Originalkarte als auch eine Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besucherinnen bzw. Besuchern vorgelegt, hat grundsätzlich die Inhaberin bzw. der Inhaber der Ersatzkarte Vorrang vor der Besitzerin bzw. dem Besitzer der Originalkarte. Die Originalkarte begründet in diesem Fall auch keinen Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes.
12. Garderobe
12.1 Die Garderobe (Mäntel, Schirme, große Taschen, Rucksäcke, vergleichbar sperrige Gegenstände und Bildaufzeichnungsgeräte) ist beim zuständigen Garderobenpersonal abzugeben.
12.2 Mit der Abgabe einer Garderobenmarke haften die Bayerischen Staatstheater für Verlust oder Beschädigung der aufbewahrten Gegenstände nur, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert aller auf eine Garderobenmarke abgegebener Gegenstände und beträgt höchstens 500 Euro.
12.3 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist. Bei Verlust der Garderobenmarke kann ein angemessener Geldersatz verlangt werden.
13. Fundsachen
13.1 Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Staatstheater gefunden werden, sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist dem Garderobenpersonal anzuzeigen.
13.2 Die weitere Behandlung der Fundsache richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.
14. Hausrecht
14.1 Die Bayerischen Staatstheater üben in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus. Sie sind berechtigt, Hausverweise und Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Besucherinnen und Besucher aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucherinnen und Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die Besucherin bzw. der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucherinnen und Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
14.2 Die Besucherin bzw. der Besucher darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen.
14.3 Hat die Besucherin bzw. der Besucher einen Platz eingenommen, für den sie bzw. er keine gültige Karte besitzt, können die Bayerischen Staatstheater den Differenzbetrag erheben oder die Besucherin bzw. den Besucher aus der Vorstellung verweisen. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
14.4 Das private Anbieten und der Weiterverkauf von Eintrittskarten in den Räumlichkeiten und auf dem Gelände der Bayerischen Staatstheater sind untersagt.
14.5 Mobile Endgeräte, Funkmeldeempfänger und akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand ins Zuschauerhaus mitgenommen werden.
14.6. Die Mitnahme von Speisen und Getränken ins Zuschauerhaus und der dortige Verzehr sind nicht gestattet.
14.7. Fortbewegungsgeräte (Roller, Fahrräder u. a.) sind außerhalb des Theatergebäudes abzustellen. Gehhilfsmittel sind unter Einhaltung der Feuerschutzrichtlinien vor Ort gestattet.
15. Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen während einer Vorstellung ist untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen oder Maßnahmen nach Nr. 14.1 nach sich ziehen.
16. Gewerbsmäßiger Weiterverkauf
16.1 Der gewerbsmäßige Weiterverkauf von Eintrittskarten ist unzulässig, es sei denn, das jeweilige Bayerische Staatstheater hat seine vorherige Zustimmung erteilt. Die Zutrittsberechtigung zu einer Vorstellung wird nur durch eine Karte begründet, die unmittelbar vom jeweiligen Bayerischen Staatstheater, dem Zentralen Kartenverkauf oder von einem Dritten mit vorheriger Zustimmung des jeweiligen Bayerischen Staatstheaters erworben wird.
16.2 Unberührt von dieser Regelung bleibt der Weiterverkauf von Karten ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Bayerischen Staatstheater und der Zentrale Kartenverkauf können die Abgabe von Karten an Personen verweigern, die ohne deren Zustimmung gewerbsmäßig mit Karten handeln oder die solchen Personen Karten zugänglich machen.
16.3 Die Bayerischen Staatstheater haften nicht für die Gültigkeit der Karten anderer Kartenanbieter oder für deren Leistungen oder Preise.
17. Haftung
Für Schäden, die eine Besucherin bzw. ein Besucher in den Räumen oder auf dem Geländeder Bayerischen Staatstheater erleidet, haften die Bayerischen Staatstheater, ihre gesetzlichenVertreterinnen und Vertreter und ihre Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und groberFahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
18. Besondere Regelungen
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst kann von den vorstehendenVorschriften abweichende Regelungen treffen.
19. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 30. Januar 2025 in Kraft und mit Ablauf des 30.Januar 2030 außer Kraft. Mit Ablauf des 29. Januar 2025 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Benutzungsbedingungender Bayerischen Staatstheater vom 25. Mai 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 344) außer Kraft.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
gez. Dr. Rolf-Dieter Jungk
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Ministerialdirektor